BRANDSCHUTZ
NACHWEIS
Bei weniger komplexen Bauvorhaben, wie beispielsweise dem Wohnungsbau, wird in den meisten Fällen ein Brandschutznachweis gefordert. Dieser beinhaltet den Nachweis bzw. eine Gegenüberstellung, dass das Gebäude oder die bauliche Anlage den geltenden Anforderungen der Landesbauordnung entsprechen und gegebenenfalls Abweichungen darin deklariert werden.
FLUCHT- UND RETTUNGSWEGPLANUNG
nach DIN EN ISO 23601
Flucht- und Rettungswegpläne sind ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage.
Für den Gefahrenfall sind sie somit die Voraussetzungen für:
- das richtige Verhalten bei Gefahr.
- die Flucht ins Freie oder in einen gesicherten Bereich.
- die Rettung gefährdeter Personen durch Hilfskräfte aus dem Gebäude.
- die schnelle Übersicht über vorhandene Hilfsmittel.
In Gebäuden, in denen sich ortsunkundige Personen dauernd oder vorübergehend aufhalten (z. B. in Krankenhäusern, Versammlungs- und Verkaufsstätten, Hotels, Verwaltungsgebäuden oder sonstigen Anlagen) und längere Wege ins Freie zurückzulegen sind, spielen Flucht- und Rettungswegpläne eine besonders wichtige Rolle.
Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne nach aktuellen gesetzlichen Anforderungen und – wenn gewünscht – nach ihren individuellen Vorgaben.
FEUERWEHRPLÄNE
nach DIN 14095
Für Gebäude die ein höheres Maß an Gefahrenpotential bergen, sowie Gebäude deren Planung und Nutzung über den Regelbau hinaus gehen (Sonderbauten), werden unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage Feuerwehrpläne gefordert.
Schnelligkeit und Sorgfalt sind im Notfall für die Feuerwehren unerlässlich. Daher erstellen wir für die Betreiber dieser Gebäude und in Rücksprache mit den zuständigen Brandschutzdienststellen oder örtlichen Feuerwehren, Feuerwehrpläne nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben der DIN 14095.
Im Gefahrenfall liefern diese der Feuerwehr schon vor Erreichen des Einsatzortes wichtige Informationen, die eine rasche Orientierung und sachgerechte Entscheidungen ermöglichen. Das kann im Extremfall Menschenleben retten und größere Sach- und Umweltschäden vermeiden.
BRANDSCHUTZ
ORDNUNG
Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten im Falle eines Brandes, innerhalb eines Gebäudes oder eines Betriebes. Zeitgleich beinhaltet die Brandschutzordnung Maßnahmen zur Verhütung eines Feuers, Maßnahmen zur Brandbekämpfung, zur ersten Hilfe und gegebenenfalls zu Evakuierungsmaßnahmen.
Wir erstellen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG und der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV, geforderten Brandschutzordnungen in allen Teilen (Teil A, B und C nach DIN 14096).