Brandschutzkonzepte/ Brandschutznachweise
Brandschutz nach unserem Verständnis: Ganzheitliche, schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte sind wesentliche Bestandteile einer integralen Gebäudeplanung
Bei einem Brandschutzkonzept oder einem Brandschutznachweis handelt es sich um einen objektbezogenen bautechnischen Nachweis im Sinne des Bauordnungsrechtes.
In einem Brandschutzkonzept werden die wesentlichen Teile einer sicherheitstechnischen Gesamtbewertung wie
- vorbeugenden baulichen,
- vorbeugenden anlagentechnischen,
- betrieblichen-organisatorischen und
- des abwehrenden Brandschutzes
beschrieben und ausgewertet.
Die genauen Anforderungen an den Inhalt eines Brandschutznachweises/ Brandschutzkonzeptes sind beispielsweise in den Bauvorlagenverordnungen oder -erlassen der einzelnen Bundesländer geregelt.
Wir verstehen die Erstellung von Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweisen als unser zentrales Aufgabengebiet und erarbeiten für unsere Auftraggeber umfassende und maßgeschneiderte Lösungen für Neu- und Bestandsbauten. Unabhängig von der Art des Bauvorhabens, ob Büro- oder Industriegebäude, Hotels, Schulen, Versammlungs- und Verkaufsstätten, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Verkehrsanlagen oder Kultur- und Sportstätten, erstellen wir kostenoptimierte Lösungsansätze.
Flucht- und Rettungswegplanung nach DIN EN ISO 23601
Flucht- und Rettungswegpläne sind ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage.
Für den Gefahrenfall sind sie somit die Voraussetzungen für:
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das richtige Verhalten bei Gefahr.
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die Flucht ins Freie oder in einen gesicherten Bereich.
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die Rettung gefährdeter Personen durch Hilfskräfte aus dem Gebäude.
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die schnelle Übersicht über vorhandene Hilfsmittel.
In Gebäuden, in denen sich ortsunkundige Personen dauernd oder vorübergehend aufhalten (z. B. in Krankenhäusern, Versammlungs- und Verkaufsstätten, Hotels, Verwaltungsgebäuden oder sonstigen Anlagen) und längere Wege ins Freie zurückzulegen sind, spielen Flucht- und Rettungswegpläne eine besonders wichtige Rolle.
Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne nach aktuellen gesetzlichen Anforderungen und – wenn gewünscht – nach ihren individuellen Vorgaben.
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Für Gebäude die ein höheres Maß an Gefahrenpotential bergen, sowie Gebäude deren Planung und Nutzung über den Regelbau hinaus gehen (Sonderbauten), werden unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage Feuerwehrpläne gefordert.
Schnelligkeit und Sorgfalt sind im Notfall für die Feuerwehren unerlässlich. Daher erstellen wir für die Betreiber dieser Gebäude und in Rücksprache mit den zuständigen Brandschutzdienststellen oder örtlichen Feuerwehren, Feuerwehrpläne nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben der DIN 14095.
Im Gefahrenfall liefern diese der Feuerwehr schon vor Erreichen des Einsatzortes wichtige Informationen, die eine rasche Orientierung und sachgerechte Entscheidungen ermöglichen. Das kann im Extremfall Menschenleben retten und größere Sach- und Umweltschäden vermeiden.